AGB (Hac ve umre sözleþmemiz)
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Reiseveranstalter (AGB)der Fa. "Selale Verlag & Travel",
RÜSTERNWEG. 44, 90441 Nürnberg (Deutschland)
Sehr geehrte Kunden und Gäste,
Die Firma "SELALE VERLAG & TRAVEL", RÜSTERNWEG. 44, 90441 Nürnberg (Deutschland) ist als Reiseveranstalter für die Pilgerfahrten (Hadsch und Umrah) nach Saudi-Arabien tätig. Um Ihre Buchung reibungslos abzuwickeln und Ihre Pilgerfahrt optimal zu gestalten, treffen wir mit Ihnen klare rechtliche Vereinbarungen in Form der nachfolgenden Buchungsbedingungen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Es ist uns ein besonderes Anliegen Sie unterrichten, dass es sich bei unserem Personal um mehrsprachige Fachleute handelt, welche Sie in Ihrer Landessprache orientieren, und Ihnen während Ihres Aufenthaltes helfend zur Seite stehen kann!
1. Anmeldung und Vertragsabschluss :
1.1. Die Anmeldung erfolgt, nach vorherigem Kontakt per Telefon, Fax oder e- Mail, schriftlich mit dem Anmeldeformular von SELALE VERLAG &TRAVEL. In dem Anmeldeformular ist die Anzahl der mitreisenden Personen (auch Kinder, Säuglinge) aufzuführen.
1.2. Der Vertrag kommt mit Zugang Ihres ausgefüllten unterzeichneten Anmeldeformulars und der Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages bei SELALE VERLAG & TRAVEL zustande
(Anmeldeformular gilt als Vertrag). Diese Anzahlung macht die Buchung verbindend. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Es wird gebeten, die Zahlungen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer zu leisten.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben;
1.4. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
1.5. Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Anmeldeformular zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit
Rücktritts kosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 4.1 orientieren.
2. Leistungsänderung :
2.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.2. die von den Fluggesellschaften veranlassten oder aufgrund Betriebs notwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten,Abflug-und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
3. Mindestteilnehmerzahl :
1. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Ausschreibung angegeben. Kann wegen mangelnder Teilnahme die Reise nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem/der TeilnehmerIn bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang zurückerstattet. Der Reiseveranstalter ist bemüht ein Ersatzangebot zu stellen.
4. Rücktritt, Umbuchung :
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen ihnen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Tritt ein/e ReiseteilnehmerIn vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen
verlangen :
4.2. Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
a.) der Vertragspartner (TeilnehmerIn bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte/r) seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält bis
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
b.) die Mindestteilnehmerzahl (siehe Reiseausschreibung) nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem/der TeilnehmerIn bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein.Der Reiseveranstalter ist bemüht ein Ersatzangebot zu stellen.
5. Ersatzperson : Der Veranstalter kann dem Wechsel der teilnehmenden Personen widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen.
6. Haftung :
6.1 Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
6.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
6.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen.
6.4 Bei nicht erscheinen und Änderung von bereits gebuchten Flug, sind die Kosten von Pilger selber zu tragen, unsere Firma trägt keine Verantwortung.
6.5 Die Kosten für individuelle Änderungen am Ticket, sind vom Pilger zu leisten.Bei Nichterscheinen und Verpassen des Fluges, entstehen zusätzliche Kosten, die vom Pilger getragen werden müssen.
6.6 Die Firmen, die der Konsulat Saudi Arabien Erlaubnis mit bestimmten Plätzen zu teilt, müssen für ihre Gesamte Plätze Hotel buchen und dies auch Zahlen damit Sie Visum beantragt werden
können. Daher also jeder Pilger der Visum beantragt und bekommt, kann das nicht mehr zurückerstattet bekommen bei Absage der Reise. Für bereits gebuchte Flug können auch nur zurückerstattet werden wenn dies von der jenigen Fluggesellschaft erstattet wird.
6.7 Für die Hadsch Organisation müssen die Firmen Hotel, Visum und die Genehmigungen im Voraus bezahlen.Aus diesem Grund kann die Anzahlung für die Pilgerfahrt nicht erstattet werden, wenn der Pilger kurzfristig absagt oder aus unterschiedlichen Gründen die Reise nicht angehen kann.
7. Pass / Impfbestimmungen /Reiseversicherungen :
7.1 der Reiseveranstalter wird sie vor Vertragsabschluss über notwendige Pass - und Visum Erfordernisse, einschließlich fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten.
7.2 für die Beschaffung von pass-, und Gesundheitsdokumente sind sie alleine verantwortlich.
7.3 sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. informieren sie sich grundsätzlich über aktuelle Impfvorschriften ihres
Zielgebietes vor Reiseantritt bei ihren Hausarzt.
7.4 wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch ihre Krankenkasse versichert sind. insbesondere können
Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. informieren sie sich vor der reise bei ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. wir empfehlen ihnen den
Abschluss einer Reiseversicherung.
8. Mitwirkungspflicht : Der Reiseveranstalter ist bemüht die Reise zur Zufriedenheit aller TeilnehmerInnen Vertragsrecht durchzuführen. Der/die ReiseteilnehmerInnen sind verpflichtet bei evtl.
auftretenden Leistungsstörungen wie z.B Unreinheit in Zimmern, Defekte Klima, Wc, Bad, Tür, Fenster und alles was in Zimmer auftretende Probleme zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten.Es werden nur von Hadschministerium erlaubte Hotels gebucht was dann unseren Firma von Verantwortung befreit bei möglich auftretende Mängel. Der/die ReiseteilnehmerInnen sind insbesondere verpflichtet Beanstandungen,
unverzüglich der örtlichen Reisebegleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese hat in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der/die ReiseteilnehmerIn schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt unter Umständen ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Ausschluss : 9.1 Der Reiseveranstalter erwartet, dass der/die TeilnehmerIn sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuern Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert
9.2 Wenn sich ein/e TeilnehmerIn trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter oder seine Beauftragten nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe
unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet, oder gegen die Gesetze und Sitten und Gebräuche des Gastlandes grob verstößt, gibt der/die ReiseteilnehmerIn dem Reiseveranstalter die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen und den/die ReiseteilnehmerIn nach Hause zu schicken. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Reiseteilnehmer/in bzw. der Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. SELALE VERLAG & TRAVEL erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält.
9.3 Wird die Reise in Folge einer - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer -höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last
10. Obliegenheiten, Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschlussfrist für Ansprüche, :
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir die die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert . Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen.
10.2 Reise vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
10.3 Die Hadsch Reise ist nicht wie ein Touristen Reise sondern, nach dem antreten Saudi Arabien gelten die Anweisungen von Konsulat Saudi Arabien, unser Firma ist nicht verantwortlich auf die Anweisungen.
10.4 Während der Hadsch Reise gelten die Richtlinien und Regelungen der Zuständigen Ämter Saudi Arabiens.Die jeweiligen Hadsch-Organisations-Firmen haben keinerlei Rechte auf Anweisungen, Sie müssen die Vorschriften der jeweiligen Ämter Saudi Arabiens streng befolgen.
10.5 Flug Hin - und Rückfahrt kann Turkish Airlines um Einpaar Tage vor oder nach buchen, Gewicht vom Gepäck entscheidet auch Turkish Airlines unsere Firma hat keine Einwirkung darauf und ist nicht verantwortlich dafür.
10.6 Sowohl die Hin Flugdaten als auch die Rück Flugsdaten können sich wegen organisatorischen Gründen um ein bis zwei Tage verschieben.
Diese Organisation wird von der dafür zuständigen Fluggesellschaft gemacht. Unsere Firma kann eventuelle Verschiebungen der Hin - oder Rückflugdaten nicht beeinflussen.
Ankunft in Arabien ist der Flughafen Jeddah oder Medina. Hier können längere Wartezeiten entstehen, unsere Firma hat auch hier keinen Einfluss auf eventuelle Wartezeiten.
Wartezeiten können durch Behörden vor Ort entstehen, diese genehmigen den Antritt u. Abtritt der Reise im/vom Lande.
10.7 Von Flughafen zum Hotel und bei Besichtigungen stellt Konsulat von Saudi Arabien Busse zu Verfügung, es kann auch mal Bus ohne Klima vorkommen hierfür ist unsere Firma nicht
verantwortlich.
10.8 Für die Reise zwischen Flughafen und dem Hotel oder während dem Hadsch werden von jeweiligen Ämtern Busse zur Verfügung gestellt, welche durchaus technisch nicht immer
gut ausgestattet sind. Auch hier kann unsere Firma die Qualität der Busse nicht beeinflussen.
10.9 - In Mekka und Medina sind die Zimmer Max 7 Personen mit der Erlaubnis von Konsulat Saudi Arabien. Frühstück und Abendessen sind immer mit enthalten. Aber während die Pilger ihre Hadsch pflichten erfüllen in Arafat, Müzdelife und Mina gibt es kein Essen da müssen die Pilger ihre Essen selber mitbringen.
10.10 Laut Vorschriften der Behörden sind die Hotelzimmern sowohl in Mekka als auch in Medina höchstens für sieben Personen.Frühstück und Abendessen sind inklusive,es werden nur von
Hadschministerium erlaubte Firmen für Essen beauftragt.
Das Essen während den Ausflügen zur Arafat, Müzdelife und Mina ist vom Pilger selbst mit zu bringen.
10.11 In Arafat wird in den Zelten mit alten Teppichen die der Konsulat Saudi Arabien zu Verfügung stellt übernachtet.In Müzdelife wird auch da übernachtet wo der Konsulat erlaubt, aber hier gibt es keine Teppich und Zelt, es wird auf freiem Platz mit der eigenen Schlafsack und Decke die der Pilger selber mitbringt übernachtet. Nach dem Morgen Gebet werden die Pilger wieder so wie der Konsulat bestimmt in freigestellten Plätzen von Mina gebracht, da werden die Pilger auch in alten Zelten mit alten Teppichen die der Konsulat zu Verfügung stellt übernachten. Hierfür haben wir kein Einfluss und unsere Firma ist nicht verantwortlich.
Für den Aufenthalt in Arafat stehen von Behörden alte Zelte zur Verfügung. Den Aufenthaltsort in Müzdelife bestimmen die Behörden. Hier stehen keine Zelte zur Verfügung. Der Pilger muss für diesen einmaligen Aufenthalt eigene Übernachtungsutensilien mitbringen (Decke/Schlafsack/etc.). Nach dem Morgengebet ist die Reise nach Mina. Auch hier in Mina ist der Aufenthaltsort für jede Firma vorgesehen. In Mina stehen wieder Zelte zur Verfügung. Die Zelte werden von Behörden zur Verfügung gestellt und können mit älteren Teppichen versehen sein,hierfür hat unsere Firma keinen Einfluss.10.12Alles was ausserhalb das Hotels befindet sowie öffentliche Toiletten, Strasen, Gasse, Fußgängerzonen in Mekka und Medina ist der Staat selber verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung.
11. Gerichtsstand : Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reiseveranstalters(Nürnberg).
12. Allgemeines : Die Berichtigung von Irrtümern oder Druck-und Rechenfehlern bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Ganzen.
Hiermit nehme das Hac-Packung von SELALE VERLAG & TRAVEL in der gebotenen Saoson an und bezahle es fristgerecht.
SELALE VERLAG & TRAVEL
Inh. Necat
SELCUK Tel.
+49 (911) 43 18 466 E-Mail:
info@selalehac.de
Rüsternweg.44,
Fax. +49 (911) 43 31 838
Webseite:
www.selalehac.de
90441 Nürnberg
Stand
04/2007